Außengastro – Lärmschutz – Tourismus – so kann es zusammenpassen!

Haus in der Sternschanze

Das Bezirksamt hatte eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Ergebnis: Ob in der Sternschanze, in Ottensen, Othmarschen oder Blankenese – die Außengastronomie überschreitet Lärmgrenzwerte teilweise erheblich. Um für den Schutz der Anwohner*innen zu sorgen, fordert die Bezirksversammlung Altona jetzt den Hamburger Senat und die Fachbehörden auf, einen alten Beschluss zum Thema Gastro-Öffnungszeiten zu aktualisieren.

Ein 20 Jahre alter Senatsbeschluss ermöglicht es hamburgweit der Außengastronomie, täglich bis 23 Uhr und an Freitagen, Sonnabenden sowie den Abenden vor Feiertagen bis 24 Uhr geöffnet zu haben. Sollte es jedoch zu ‚erheblichen Anwohner*innenbelästigungen‘ kommen, können die Betriebszeiten der Gastronomie widerrufen werden. Doch was genau sind ‚erhebliche Anwohner*innenbelästigungen‘? Das ist nicht definiert.

Benjamin Harders, GRÜNE Fraktion Altona und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz: „Außengastronomie schafft attraktive Straßen und Plätze, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen. Ihr Erhalt ist uns wichtig. Wir wollen aber auch sicherstellen, dass die Flächen auf den Gehwegen z. B. für Mobilitätseingeschränkte passierbar bleiben.

In Ottensen werden Lärmgrenzwertewerte nach 22 Uhr jedoch um bis zu 31 dB(A) überschritten, in der Sternschanze sogar um bis zu 34 dB(A). Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Anwohnenden. Eine Überarbeitung des Senatsbeschlusses, ist notwendig: Der Verwaltung muss es ermöglicht werden, Betriebszeiten in besonders betroffenen Gebieten ggf. einzuschränken. Das ist im Sinne des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes dringend notwendig – Geräuschemissionen müssen besonders in der Nacht in einem gesundheitsverträglichen Rahmen bleiben.“

Hintergrund:
Im Januar hatte die Bezirksversammlung Altona zunächst nur für die Sternschanze beschlossen, einen Runden Tisch einzurichten, der anknüpft an den von 2019. Damals lieferte dieses Format unter dem Titel „Zwischen Partymeile und Wohnquartier – Wie können wir ein verträgliches Miteinander gestalten?“ wertvolle Impulse. Ergänzend beschloss der Hauptausschuss in seiner April-Sitzung einen Nachtbeauftragten einzusetzen, der als zentrale Ansprechperson für Konflikte zwischen Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Gästen fungieren soll.