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Groß Flottbek: Planungen nur mit den Bürger*innen zusammen

Pläne eines Projektentwicklers, in Groß Flottbek auf dem Grundstück des Aldi-Marktes sowie auf dem Wochenmarkt-Gelände Wohnungsbau und Einzelhandel zu errichten, sorgten für Unruhe. Doch derzeit gibt es keine offiziellen Beschlüsse oder Befassungen.

Christian Trede, Sprecher für Stadtentwicklung der Grünen Bezirksfraktion Altona: „Es ist nichts entschieden, wir als Planungsgebende sind damit nicht befasst worden. Für die Grüne Bezirksfraktion gibt es drei unumstößliche Prämissen: Die Projektentwicklung geht nur mit einer umfassenden Bürgerbeteiligung, der Wochenmarkt ist selbstverständlich in keinster Weise gefährdet und das Naturdenkmal Röbbek gehört dauerhaft unter Schutz gestellt.

Anlässlich der Magistralenentwicklung werden wir mit den Menschen in den Stadtteilen darüber diskutieren, ob überhaupt und was man sich an dem jeweiligen Ort vorstellen kann. Unser Ziel ist es, keinen eingeschossigen Einzelhandel mit großen ebenerdigen Parkplätzen mehr zuzulassen, dafür aber eine höhere Bebauung, die auch den notwendigen Wohnraum schafft.

Wir werden ein Veranstaltungsformat für die Beteiligung finden, um mit den Bürger*innen ins Gespräch kommen – ob nun in oder nach Corona-Zeiten wird sich zeigen. Notfalls wird das Ganze solange vertagt, bis man sicher miteinander sprechen kann.“

Benjamin Harders, Sprecher für Klimaschutz der Grünen Bezirksfraktion Altona:
 „Das frühere Quellgebiet des Moorbachs Röbbek liegt in einem Erdfallgebiet, ist ein besonderer Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen und nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Uns liegt dieses Biotop besonders am Herzen: Für die Artenvielfalt und fürs Klima sind die Einstufung sowie der Erhalt als Erlenbruchwald und Hochmoorfläche wichtig. Bereits vor fünf Jahren haben wir daher in der Bezirksversammlung einen Beschluss mit der Aufforderung zur Ausweisung als Naturdenkmal gefasst. Für die Ausweisung als Naturdenkmal muss allerdings das Planrecht geändert werden, ein langwieriges Verfahren. Zuletzt haben wir Anfang Juli 2020 um eine Stellungnahme der Naturschutzbehörde zur Wertigkeit der Biotope am Groß-Flottbeker Marktplatz gebeten.“

Hintergrund:
Als Naturdenkmäler werde besondere Einzelschöpfungen der Natur gewertet, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit zum dauerhaften Erhalt unter Schutz gestellt werden können. Bei der Ausweisung als Naturdenkmal werden angrenzende Fläche mitbetrachtet. Weitere Informationen finden Sie hier:

• Drucksache – 20-1435 Renaturierung des Moorbaches „Röbbek“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport
• Drucksache – 20-1640 Renaturierung des Moorbaches „Röbbek“ Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.08.2015
• Protokollauszug 5.1.16 Auszug – Moorbach Röbbek als Naturdenkmal 
• Drucksache – 21-0880 Ankauf des Biotops Robbek Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 26.03.2020
• Drucksache – 21-1001 Flottbeker Wochenmarkt Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
 https://www.hamburg.de/naturdenkmale/