Neumitglieder FAQ Wir freuen uns sehr, dass Du neu bei uns bist oder Interesse daran hast, mehr über uns und unsere Partei zu erfahren. Wir bieten in der Regel jeden ersten Dienstag im Monat ab 19:00 Uhr einen Infoabend nur für Euch an. Schaut einfach in die Termine, wann der nächste Abend stattfindet, dort findet ihr auch die Einwahldaten. Zum Neumitglieder-Guide Falls ihr ganz konkrete Fragen auch schon vor dem nächsten Neumitgliederabend habt, schreibt einfach eine Mail an Oliver aus unserem Vorstand. Ich bin neu hier und möchte euch unterstützen. Was habe ich für Möglichkeiten?Am besten wäre es natürlich, wenn Du Mitglied bei uns wirst und aktiv mitarbeitest. Dafür gibt es viele Möglichkeiten – sicher ist auch etwas für dich dabei. Aber nicht jede*r kann oder will immer aktiv sein. Du kannst uns ebenso als zahlendes Mitglied unterstützen – das gibt uns den finanziellen Spielraum, um grüne Ziele weiter voranzubringen. Möchtest Du (noch) kein Mitglied bei uns werden, kannst du dennoch gern bei uns vorbeikommen und mithelfen. Wir freuen uns über jede Unterstützung und neue Gesichter. Wo kann ich euch finden?Unsere Geschäftsstelle befindet sich in der Erzbergerstraße 19, gleich um die Ecke vom Bahnhof Altona. Die Kontaktdaten unserer Geschäftsführung findest Du hier. Wann trefft ihr euch immer?Auf unseren Mitgliederversammlungen kannst Du uns zu unregelmäßigen Zeitpunkten kennen lernen. Eine gute Gelegenheit sind auch die Stadtteilgruppen, und unsere Aktionsgruppe, die regelmäßig einmal im Monat stattfinden. Alle Termine findest du hier. Gibt es bei euch auch ein gezieltes Angebot für neue Mitglieder?Na klar. Auch wenn Neumitglieder jederzeit bei all unseren Treffen und Veranstaltungen willkommen sind, bieten wir je nach Bedarf Neumitgliedertreffen, bei denen wir Einblicke in die Parteistrukturen geben, unseren Kreisverband vorstellen und deine Fragen beantworten. Hierzu werden alle Neuen rechtzeitig eingeladen. Ich bin Expert*in auf meinem Gebiet, wie kann ich mich thematisch einbringen?Neben unseren Stadtteilgruppen und der Aktionsgruppe haben Mitglieder in Hamburg die Möglichkeit, sich zu diversen Themen in den Landesarbeitsgemeinschaften einzubringen. Bin ich jetzt Mitglied bei den GRÜNEN oder beim Kreisverband?Beides stimmt. Mit Kreisverband meinen wir unsere Parteigliederungen auf Bezirksebene. Wir sind als Kreisverband ein Teil des Landesverbandes, Du bist demnach auch dort stimmberechtigt (siehe „Wie funktioniert das mit dem Stimmrecht?“). Habt ihr auch einen Vorstand? Wenn ja, wie ist der aufgebaut?Unser Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzende*r, stellvertretende*r Vorsitzende*r und Schatzmeister*in) sowie vier Beisitzer*innen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands muss die Frauenquote berücksichtigt werden (mindestens 50 % Frauen im gesamten Vorstand). Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Das aktuelle Vorstandsteam findest du hier. Ihr habt eine Frauenquote?Ja, es gibt sie bereits seit der Gründung der Grünen. Die Frauenquote ist eine 50 % PLUS-Quote und wird auf Listenplätze, Vorstandswahlen und Delegierte angewendet. Bei der Listenaufstellung sieht das so aus: Die ungeraden Listenplätze sind immer mit Frauen zu besetzen, sie heißen daher Frauenplätze. Die geraden Plätze werden offene Plätze genannt, hier können Männer und Frauen kandidieren. Außerdem führen wir eine quotierte Redeliste. Die genaue Regelung findest du im Frauenstatut der Landessatzung. Was meint ihr mit Basisdemokratie?Es gehört zum bündnisgrünen Selbstverständnis, dass alle Ebenen der Partei, vom Bundesvorstand bis zum Mitglied eines Kreisverbandes, gleichberechtigt am Willensbildungsprozess beteiligt werden. Landes-, Kreis- und Ortsverbände bestimmen ihre Programme, Satzungen, Finanzen und Personalien autonom. Sie werden von der Parteispitze nicht zentral beeinflusst. Alle Veranstaltungen und Sitzungen der Partei sind öffentlich und jedes Mitglied hat grundsätzlich Rederecht. Wie funktioniert das mit dem Stimmrecht?Beim Eintritt in die Partei wirst Du zunächst dem Kreisverband deines Wohnsitzes zugeordnet, sofern Du nichts anderes angibst. Dort hast Du dann auch das Stimmrecht. Du kannst dein Stimmrecht auch in einem anderen Kreisverband ausüben; bei der Aufstellung der Kandidat*innen für öffentliche Wahlen übst Du Dein Stimmrecht aber grundsätzlich in der Bezirksgruppe des Wahlkreisverbandes aus, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast.