Vision ZERO Hamburg: 0 Tote und 0 Schwerverletzte im Straßenverkehr

Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit haben wir GRÜNE Altona uns mit dem Thema Verkehrssicherheit und der Vision ZERO Hamburg auseinandergesetzt. Die 1997 in Schweden beschlossene „Nullvision“ berücksichtigt die begrenzte „biologische Toleranz des Menschen gegenüber äußerer Gewalt. […] Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h angefahren werden, überleben. Die meisten Menschen, die von einem Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h angefahren werden, sterben.“

Im Jahr 2007 hat sich Hamburg als Mitglied des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zur Vision Zero als Grundlage der Verkehrssicherheitsarbeit verpflichtet. Keine Toten und keine Schwerverletzten sind das Ziel der Vision Zero. Diese ethische Sichtweise steht im Einklang mit den Wertevorstellungen unserer Gesellschaft. Um das Ziel zu erreichen, muss das Menschenmögliche getan werden. Für die Verkehrssicherheitsarbeit ist die Erkenntnis entscheidend, dass sich Menschen oft nicht fehlerfrei verhalten. Daher muss ihr Umfeld – Fahrzeuge und Infrastruktur – so gestaltet werden, dass schwere Crashs verhindert werden.

Die Bundesregierung hatte für den Zeitraum 2011 bis 2020 das Ziel ausgegeben, dass die Zahl der Getöteten um 40 % sinken sollte. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 wurde das Ziel jüngst als „gemeinsame Strategie für die Verkehrssicherheitsarbeit – Pakt für Verkehrssicherheit“ erneuert. Die EU-Kommission möchte die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null senken.

Während sich die Zahl der Verkehrstoten in Hamburg über zehn Jahre – abgesehen von 2014 – stetig reduziert hat und das 40 Prozent-Ziel bei einer Ermittelung des Mittelwerts über 10 Jahre nahezu erreicht wurde, ist die Zahl der Schwerverletzten deutlich geringer zurückgegangen.

Jahr2011201220132014201520162017201820192020ø
Schwer-verletzte853787806812880830850856777720817
Tote3433263820292829281528

Im Jahr 2021 soll Geschwindigkeit Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei sein, weil Geschwindigkeit die Hauptunfallursache Nr. 1 sei, so die Stabsleitung der Verkehrsdirektion im Hamburg Journal am 20. März 2021. Jeder schwere Crash wird in Hamburg individuell erfasst und ausgewertet. Es wird bislang nur in Ausnahmefällen öffentlich kommuniziert, mit welchen Veränderungen der Infrastruktur oder mit welchen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen auf schwere Crashs in Hamburg im Einzelfall konkret reagiert wird.

Im Rahmen eines Auskunftsersuchens hat die Behörde für Inneres und Sport im Juni 2021 alle tödlichen Crashs im Zeitraum 2011 bis 2020 und alle Crashs mit Schwerverletzten in 2020 im Bezirk Altona unter Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und des Unfallberichts aufgelistet. Bemerkenswert ist, dass bis auf wenige Ausnahmen alle schweren Crashs auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h geschehen sind. Unter dem abgefragten Punkt „Beschreibung der ergriffenen unfallbezogenen Präventionsmaßnahmen, Anordnungen oder Umbauten“ hat die Behörde für Inneres und Sport bei 34 von 36 tödlichen Crashs innerhalb von 10 Jahren und bei allen 81 Crashs mit Schwerverletzten in 2020 im Bezirk Altona folgende Angabe gemacht: „Individuelles Fehlverhalten der verursachenden Person; keine Maßnahmen, da keine strukturellen Defizite erkennbar.“

Die  Ergebnisse des Auskunftsersuchens verdeutlichen, dass wir GRÜNE in Altona deutlich mehr Geschwindigkeitsreduzierungen, Tempo 30-Zonen und 30-Strecken fordern müssen, um die Unfallzahlen signifikant zu senken. Die Anordnung von Tempo 30 muss zudem mit einer Änderung der StVO im Bundesrat weiter vereinfacht werden. Und schließlich ist da noch das unrühmliche Thema der „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) – Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ oder auch „wie Hamburg sich für eine Abweichung von der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung entschloss, damit die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen trotz der Vereinfachungen durch den Bundesrat erschwert wird“. Bleibt gespannt! Die Fortsetzung folgt in einem weiteren Artikel.

Anlagen:

Links:

Vagverket/Schwedisches Zentralamt für Straßenwesen: Die Nullvision in Schweden https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/vision-zero/vision-zero-vaegverket.pdf