Parteibeschluss

Begrenzung der Plakatierung

Die Versammlung möge beschliessen:

  • Reduzierung der Plakatflut in künftigen Wahlkämpfen
  • Die Kreismitgliederversammlung setzt sich für eine faire und nachvollziehbare
    Begrenzung der Plakatanzahl während der freien Plakatierung im Wahlkampf und für
    Veranstaltungen ein. Hierfür sollen geeignete Gremien in den Bezirken oder auf
    Landesebene einen praktikablen Vorschlag erarbeiten mit dem Ziel in Zukunft die
    Plakatflut und den Ressourcenverbrauch angemessen zu reduzieren sowie die
    Fachanweisung für politische Werbung entsprechend anzupassen.
Begründung

Fairness und möglichst gleiche und gerechte Bedingungen für alle Parteien sind Grundregeln einer
Demokratie. Dies ist nicht gegeben, wenn eine Partei mit genug Kapital und Personal in der Nacht der
freien Plakatierung und auch schon in den Wochen davor tausende Plakate aufstellt, alle möglichen
Standorte besetzt und damit anderen Parteien das Aufstellen eigener Plakate erschwert oder sogar
unmöglich macht. Nach dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit entsprechend der
Bedeutung einer Partei soll auch die kleinste Partei noch die Möglichkeit zur Wahlwerbung haben. Mit
einer angemessenen Begrenzung können die Plakatflut und der Ressourcenverbrauch verringert
werden. In Stuttgart dürfen beispielsweise pro Veranstaltung maximal 300 Plakate aufgestellt werden.
Verstöße gegen die Fachanweisung für politische Werbung sollten zeitnah geahndet und mit
wirksamen Bußgeldern belegt werden.