Altona: Zeitbegrenzung von Busspuren reduzieren

Auf bestimmte Tageszeiten begrenzte Busspuren sollen künftig deutlich länger gültig sein. Diese Empfehlung an die zuständige obere Straßenverkehrsbehörde beschloss die Bezirksversammlung Altona auf Antrag von GRÜNEN und SPD am 25.3.2021.

Busspuren, die auf den rechten Fahrstreifen in Straßen ohne Anliegerverkehr-Ladezonen eingerichtet werden, sind grundsätzlich zeitlich beschränkt. Diese Beschränkung sollte nach dem Willen der Bezirksversammlung Altona auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. In der Max-Brauer-Allee beispielsweise ist die Busspur derzeit nur von 7 bis 10 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr angeordnet, obwohl dort von 6 bis 21 Uhr mehr als 40 Busse pro Stunde fahren. Täglich nutzen 60.000 Personen den Busverkehr in der Max-Brauer-Allee. Für die Mobilitätswende ist es notwendig, dem öffentlichen Personennahverkehr kurzfristig mehr Priorität einzuräumen.

Benjamin Harders, Altonaer GRÜNEN Abgeordneter und Mitglied im Verkehrsausschuss: „Die Bezirksversammlung Altona meint es ernst mit der Mobilitätswende. Wir wollen dem öffentlichen Personennahverkehr Priorität einräumen und fordern die obere Straßenverkehrsbehörde daher auf, das Anliegen zu unterstützen. Unser Beschluss ist vor dem Hintergrund der notwendigen Einrichtung weiterer Busspuren sehr wichtig. Bis 2030 sollen in Hamburg vier von neun Autofahrten – bezogen auf den Modalsplit von 2017 – eingespart werden. Das schaffen wir nur mit einem starken und attraktiven öffentlichen Personennahverkehr.“

Ute Naujokat, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Altona: „Durch die Reduzierung der Zeitbegrenzung der Busspuren auf der Max-Brauer-Allee wollen wir das Busverkehrsangebot auf dieser Strecke stärken. Da sich die Bauarbeiten auf dieser Strecke verzögert haben, ist es wichtig, die Situation für die tausenden Busbenutzer und den Radverkehr bereits jetzt zu verbessern. So möchten wir Menschen, die auf ein Auto verzichten, ein Angebot machen, zeitnah ihr Ziel erreichen zu können.“

Hintergrund
Da die rechtlichen Hürden für die Einrichtung von Busspuren mit Anliegerverkehr hoch sind, ermöglichen die Regelwerke alternativ bei hohen Radverkehrsstärken eine Beschilderung mit Zeichen 237 StVO „Radweg“ und dem Zeichen 1026-32 StVO „Linienverkehr frei“. Die Freigabe von Radfahrstreifen für den Busverkehr hat gegenüber Bussonderfahrstreifen abweichende Regelungen zur Folge. Busse dürfen einen solchen Sonderstreifen benutzen, müssen dies aber im Gegensatz zu den mit Zeichen 245 StVO gekennzeichneten Bussonderfahrstreifen nicht (Vgl. Kapitel 3.9 ERA 2010; Kapitel 6.1.10.4 RASt 2006).