Kein Kürzen der Grundsicherung um Flaschenpfandgeld – Amt sollte Spielräume nutzen

Behälter mit leeren Flaschen
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Der Mann hatte Pfandflaschen gesammelt und die Einnahmen beim Amt für Grundsicherung angegeben: Ca. 60 Euro habe er im September dadurch erwirtschaftet. Dieser Betrag wurde ihm auf seine monatliche Leistung angerechnet, wie der NDR Anfang Januar berichtete. Die Altonaer GRÜNEN reagieren prompt. Sie forderten im Hauptausschuss am 15.1.26 Einnahmen aus Pfand nicht auf die Grundsicherung anzurechnen und bereits erfolgte Kürzungen zurückzunehmen.

Nadine Neumann, GRÜNE Fraktion Altona und Vorsitzende der Bezirksversammlung: „Durch das Auflesen leerer Flaschen und Dosen verbessern Bedürftige ihre finanzielle Lage nicht grundlegend, aber sie kommen immer mal wieder zu etwas Geld, das ihnen ihr Leben gelegentlich erleichtert.

Was auf die Grundsicherheit angerechnet wird, dafür gibt es Regeln und Ausnahmeregeln – Beträge aus dem Sammeln von Pfandflaschen müssen nicht berücksichtigt werden. Das Amt hat einen Ermessensspielraum, wir wollen, dass es den nutzt. Darüber hinaus wollen wir, dass die Sozialbehörde einen einheitlichen Leitfaden veröffentlicht, damit alle Ämter in Hamburg einheitlich handeln und ihre Entscheidungen abgesichert sind.“