Klare Regeln für E-Scooter und E-Bikes im öffentlichen Raum

Wie in Paris, bald auch in Hamburg - verpflichtend zu nutzende E-Scooter-Stellplätze © christina-spinnen-unsplash

Abstellzonen für E-Scooter gibt es in Ottensen und der Sternschanze bereits seit Januar 2022 – die GRÜNEN hatten sich dafür stark gemacht. Peu à peu kamen weitere „Parkflächen“ hinzu und jetzt werden es noch mehr: Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende schloss einen Rahmenvertrag mit den Betreibenden ab, sodass künftig klare Regeln für das Abstellen von E-Scootern und E-Bikes im öffentlichen Raum gelten.

Dana Vornhagen, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in  Altona: „Endlich wird das Benutzen von E-Scooter und E-Bikes als Sondernutzung eingestuft. Das hört sich sperrig an, bewirkt aber ein viel größeres Eingriffsrecht für die Verwaltung, falls die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß ‚geparkt‘ werden. Auf Antrag der Fraktion GRÜNE im April 2023 beschloss die Bezirksversammlung Altona, die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter zu prüfen – wir freuen uns über diesen Erfolg!“

Benjamin Eschenburg, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN in Altona: „Falsch abgestellte E-Scooter sind nicht nur eine Gefahr für Passant*innen, sondern – wie Studien der letzten Zeit gezeigt haben – leisten auch eher einen geringen Beitrag zur Mobilitätswende: Häufig werden sie für Strecken genutzt, die gut zu Fuß bewältigt werden können. Dass diejenigen, die sie dennoch nutzen, sich an die Regeln halten, dürfte nicht zu viel verlangt sein. Jetzt hoffen wir, dass es weitere Abstellflächen im Hamburger Westen geben wird.“