Klare Regeln für Scooter und Co.

E-Scooter und Elektroroller sind Kleinstfahrzeuge, die überall gefahren und geparkt werden. Chaos vorprogrammiert! Gedacht als positive Mikromobilität, als Verkehrsmittel für die „erste“ und „letzte“ Meile, verbinden aber viele mit ihnen vor allem Behinderung und Gefahr. Um dem entgegen zu wirken, sollen nun auf Antrag der Altonaer GRÜNEN, wie bereits 2020 begonnen, weitere Abstellzonen im Bezirk eingerichtet und eine Sondernutzungsgebühr für die Anbieter geprüft werden.

In Paris werden Leih-E-Scooter ab September verboten, in Köln müssen Sharing-Unternehmen der Stadt Gebühren zahlen und jetzt wehrt sich auch Altona gegen den ärgerlichen Aspekt der Roller:

Für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Menschen mit Rollstuhl, Blindenstock oder Kinderwagen sind sie vor allem Stolperfallen und lautlose, bis zu 20 km/h schnelle Fahrzeuge, die überall herumflitzen.

Dana Vornhagen, stv. Vorsitzende GRÜNE Fraktion Altona: „Ein breites Mobilitätsangebot halten wir für absolut begrüßenswert und für einige beinhaltet das auch E-Scooter. Aber der vorhandene Platz im öffentlichen Raum ist immer derselbe. Bereits 2020 haben wir daher in der Sternschanze etwas Ordnung ins Wildparken gebracht und verbindliche Abstellzonen eingerichtet. Die Anzahl derer soll nun erhöht werden.

Zudem forderte die Bezirksversammlung Altona die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende auf, zu prüfen, ob für gewerblich betriebene Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren festgesetzt werden können. Dadurch sollen die möglichen Vorteile von E-Scootern wieder ins Blickfeld rücken und der respektvolle Umgang im öffentlichen Raum gefördert werden.“