Öffentliche Anhörungen nur in öffentlichen Sitzungen

Es ändert sich nichts: Ein öffentliches Anhörungsverfahren zu öffentlichen Punkten in einer Gremiensitzung kann gefordert und muss durchgeführt werden – sofern die Sitzung öffentlich ist. Diese Ergänzung zum § 20 der Geschäftsordnung beschloss auf Antrag von GRÜNEN und CDU die Bezirksversammlung Altona am 26.8.2021.

Der Paragraph, der die Durchführung von öffentlichen Anhörungen regelt, ist bereits im Bezirksverwaltungsgesetz verankert. Jetzt wurde die präzise Formulierung auch für die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung übernommen.

Dazu Benjamin Eschenburg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion: „Sowohl das Bezirksamt als auch die Fraktionsvertreter*innen haben mit Amts- bzw. Mandatsantritt eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben.

Verstärkend kommt hinzu: Werden in einem Ausschuss oder der Bezirksversammlung nicht-öffentliche Punkte besprochen, werden auch den Ausschussmitgliedern weder private Daten noch Informationen genannt – zum Schutz der Antragstellenden und anderer Betroffenen.

Die meisten Themen der genannten Gremien werden aber öffentlich behandelt. Mit dem Zusatz zur Geschäftsordnung möchten wir die Trennschärfe zwischen diesen Verfahren betonen: Denn öffentliche Anhörungen in öffentlichen Sitzungen sind wünschenswert und haben einen hohen Stellenwert – im Sinne der Bürger*innenbeteiligung und um Minderheitenrechte zu wahren.“