Die aktuellen Ereignisse rund um den Teilabriss des Hauses in der Holstenstraße haben gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt, Betroffenen und Politik ist – aber auch, wo die Verantwortung der Eigentümer*innen liegt. Wenn Menschen in ihrem Wohnraum in Gefahr geraten, ist schnelles Handeln gefragt.
Dana Vornhagen, Fraktionsvorsitzende GRÜNE Altona: „Wenn die Sicherheit des eigenen Zuhauses plötzlich ungewiss ist, ist Verlässlichkeit das wichtigste Gut. Wir stehen solidarisch an der Seite der betroffenen Bewohner*innen. Unser großes Dankeschön geht an das Bezirksamt, das in stetigem Kontakt und mit schnellen, konkreten Maßnahmen wichtige Unterstützung leistet. Durch pragmatische Lösungen wie die Schuttverladung auf das Holsten-Gelände zum Auffinden persönlicher Gegenständen und die Vermittlung von Wohnungsangeboten der altoba in der Chemnitzstraße, wurde hier wichtige erste Hilfe geleistet. Aktuell warten wir gemeinsam mit den Bewohner*innen auf die Ergebnisse des Statikprüpfung des vorderen Häuserteils. Unser klares Ziel ist der Erhalt des Gebäudes, damit Menschen nicht dauerhaft aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden und nicht weitere persönliche Schätze verloren gehen.“
Benjamin Eschenburg, Faktionsvorsitzender GRÜNE Altona: „Der Einsatz des Bezirksamts darf allerdings nicht dazu führen, Vermieter*innen aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Das Prinzip ‚Eigentum verpflichtet‘ ist kein bloßes Schlagwort, sondern eine soziale Notwendigkeit: Schäden zu beheben und die Sicherheit von Mieter*innen zu gewährleisten ist die Pflicht von Vermieter*innen. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt und die Sicherheit von Menschen darf zu keiner Zeit aufs Spiel gesetzt werden.“
Hintergrund
Die Bewohner*innen des Gebäudes Holstenstraße 195/197 wurden am 23. Juli 2026 schnell und ohne Vorankündigung evakuiert, um der akuten Einsturzgefahr, die nach Einschätzungen eines Statikers bestand, zu entgehen. Der hintere Teil des Gebäudes wurde anschließend kontrolliert abgerissen. Wegen möglicher Beeinträchtigungen der Standsicherheit und damit zum Schutz der Bewohner*innen erließ das Bezirksamt auch für die Wohnungen der Holstenstraße 191/193 und 199 eine Nutzungsuntersagung. Nach intensiver Prüfung und weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen am teilabgerissenen Gebäude konnte die Nutzungsuntersagung für die Holstenstraße 191/193 und 199 am 28. August zurückgenommen werden und die Bewohner*innen durften in ihre Wohnungen zurückkehren.