Tempo 30 als Standard vor Kitas, Schulen und Altenheimen 2. Mai 20222. Mai 2022 Das Ziel: mehr Verkehrssicherheit. In Straßen, an denen Kitas, Schulen und Altenheime liegen, soll Tempo 30 km/h im Regelfall eingerichtet werden. Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport auf Antrag der Fraktion GRÜNE, den Straßenverkehrsbehörden bei der Einrichtung von Tempo 30 km/h mehr Entscheidungskompetenz einzuräumen. Benjamin Harders, Fraktion GRÜNE Altona und Mitglied des Verkehrsausschusses: „Wir verfolgen das Ziel der Vision ZERO: keine Schwerverletzten und keine im Straßenverkehr Getöteten. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigt das Risiko schwerer Verletzungen exponentiell. Zahlreiche Eingaben von Bürger*innen für mehr Verkehrssicherheit in ihren Stadtteilen sind bislang aufgrund der derzeit geltenden rechtlichen Vorgaben und der speziellen Beschränkungen in Hamburg nicht durchsetzbar. Die Stadt muss nun im Sinne der Verkehrssicherheit mehr Entscheidungskompetenz zur Einrichtung von Tempo 30 km/h gewinnen.“ Hintergrund Bereits 2016 hatte der Bundesrat beschlossen, dass vor Kitas, Schulen, Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen im Regelfall Tempo 30 km/h eingerichtet werden soll. Hamburg hatte hierzu mit einer speziellen Richtlinie Beschränkungen der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen. So dürfen die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg bei der Prüfung zur Einrichtung von 30 km/h die kritischen Begleiterscheinungen von Ziel- und Quellverkehr im Umfeld der Einrichtung nicht berücksichtigen. Auch mehrstreifige Straßen wurden von der Prüfung ausgeschlossen. Die Bezirksversammlung Altona empfiehlt nun, die Beschränkungen aufzuheben und die bundeseinheitliche Vorschrift in Hamburg vollständig anzuwenden. Hierdurch würden die Straßenverkehrsbehörden mehr Entscheidungskompetenz bei der Prüfung zur Einrichtung von Tempo 30 km/h erhalten. Zudem sollen in Hamburg geltende Abweichungen von der StVO künftig öffentlich bekannt gemacht werden. Die Bezirksversammlung ist mit ihrem Beschluss vom 28.04.2022 zweigleisig verfahren: Mit einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts könnten die Straßenverkehrsbehörden auch weiterhin höhere Geschwindigkeiten auf Hauptverkehrsstraßen zulassen und würden so mehr Entscheidungskompetenz für verkehrsberuhigende Maßnahmen gewinnen. Nicht mehr für Tempo 30 km/h wäre eine Einzelfallprüfung erforderlich, sondern für hiervon abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Altonaer Bezirksversammlung hat daher der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende vorgeschlagen, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ des Deutschen Städtetags beizutreten und sich zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h festgelegt wird.