Windkraftanlagen in die Rissen-Sülldorfer Feldmark? 16. Januar 202516. Januar 2025 Foto von Karsten Würth auf Unsplash Angedacht ist, in der Rissen-/Sülldorfer-Feldmark eine Fläche von 74,2 ha als Windenergiegebiet auszuweisen. Doch eine Ausweisung bedeutet nicht, dass dort tatsächlich Windkraftanlagen errichtet werden, erstmal ist es nur eine Fläche, die sich grundsätzlich eignen würde. Für die GRÜNEN in Altona ist wichtig: Wir brauchen dringend erneuerbare Energien – und das, ohne den Umwelt- und Artenschutz zu beeinträchtigen. Dana Vornhagen, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion Altona: „Wir müssen auch in Hamburg den Bau von Windkraftanlagen vorantreiben. Daher begrüßen wir es, dass die Freie und Hansestadt Hamburg sich selbst verpflichtet und als Stadtstaat die Verantwortung nicht einfach an die benachbarten Bundesländer auslagert. Potentielle Gebiete sind im Bezirk Altona nicht leicht zu finden: Dazu müssten in einem langwierigen Verfahren bereits aufgestellte Bebauungspläne geändert werden. Es haben schon viele Untersuchungen stattgefunden, ganz praktische Aspekte der Umsetzung, wie z. B. die Anlieferung in das Gebiet wurden jedoch noch nicht betrachtet – die Herausforderungen sind groß. Wichtig ist uns, die Bürger*innen an dem Ausbau der Windkraftanlagen zu beteiligen.“ Benjamin Harders, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz: „Die Rissener und Sülldorfer Feldmark ist ein wertvoller Rückzugsraum für die Natur. Die Stadt muss dies bei der noch folgenden Abwägung unterschiedlicher Gebiete in Hamburg und der Festlegung auf bevorzugte Windenergieflächen in Hamburg beachten. Wir GRÜNE befürworten die Bemühungen, zusätzlich Windenergie im Hafen zu generieren und – sollte das nicht reichen – weiter zu prüfen, wo das möglich ist und wieviel gebraucht wird.“ HintergrundHamburg muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz 0,5 % der Landesfläche bis 31.12.2032 als Windenergiegebiete ausweisen, das entspricht einer Fläche von 378 ha. Windenergiegebiete, das sind gemäß des Gesetzes u. a. „Ausweisungen von Flächen für die Windenergie an Land in Raumordnungs- oder Bauleitplänen“ genauer „Vorranggebiete und mit diesen vergleichbare Gebiete in Raumordnungsplänen sowie Sonderbauflächen, Sondergebiete und mit diesen vergleichbare Ausweisungen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen“. Im Bezirk Altona ist die Ausweisung von Windenergiegebieten/Potentialflächen in der Rissen-/Sülldorfer-Feldmark auf einer Fläche von 74,2 ha geplant. Möglich ist dies über eine Änderung des Bebauungsplans Rissen 44/Sülldorf 18/Iserbrook 28 von 2019. Hamburg plant den gesetzlich notwendigen Flächennachweis über die Ausweisung von Windenergiegebieten überwiegend in Grünflächen zu erbringen.