Damit sich’s gut geht: Fußverkehrsbeauftragte*r für Altona 27. Mai 202227. Mai 2022 Bordstein zu hoch, keine Querung, Gehweg zu schmal für Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfe – die Mobilität zahlreicher Menschen wird immer wieder eingeschränkt. Das soll sich in Altona ändern: Die Bezirksversammlung forderte am 25.5.2022 auf Antrag von GRÜNEN, SPD und DIE LINKE die Position eine*r Fußverkehrsbeauftragte*r, um die Bedingungen des Zufußgehens weiter zu verbessern. Dana Vornhagen, stv. Fraktionsvorsitzende der Altonaer GRÜNEN und Mitglied im Verkehrsausschuss: „Zufußgehen ist die ursprünglichste Form der Fortbewegung, gesund, umweltfreundlich und selbstaktiv. In unseren Städten gerät das bei all den Mobilitätsangeboten leicht in Vergessenheit, und Menschen, die mit oder ohne Hilfsmittel unterwegs sind, müssen sich oft den Platzansprüchen der unterschiedlichen Verkehre beugen. Um die Bedürfnisse des Fußverkehrs künftig stärker wahrzunehmen und in die Verkehrs- und Stadtplanung einzubeziehen, wollen wir für Altona einen Fußverkehrsbeauftragter. Im Einklang mit der Stellungnahme des Bezirkssenior*innenbeirats zum ‚Bündnis für den Rad- und Fußverkehr‘ sollen hier nicht nur Probleme aufgelistet, sondern auch die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen gebündelt und koordiniert werden.“ Ute Naujokat, stv. Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Altona: „Zu Fuß gehen wir alle. Aber spätestens wenn wir mit Kinderwagen, Taschen, Koffern oder mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind merken wir es sofort, wenn die Fußwege nicht in Ordnung sind. Daher ist es richtig einen Fußverkehrsbeauftragten zu fordern, der sich schwerpunktmäßig nur um dieses Thema kümmert.“ Karsten Strasser, Fraktion DIE LINKE und stv. Vorsitzender im Verkehrsausschuss: „Die Belange von Fußgänger*innen – als besonders schützbedürftige Verkehrsteilnehmer*innen – kommen gerade unter großstädtischen Bedingungen oft viel zu kurz. Von der Schaffung eines*er Fußverkehrsbeauftragten versprechen wir uns deutlich mehr Schutz für Fußgänger*innen, insbesondere bei der Realisierung künftiger Verkehrsplanungen.“